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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Landhotel Sonnenblick Schwabthal


1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Hotelaufnahmevertrag sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Der Vertrag kommt mit dem Gast nach dessen Antrag durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.


2. Leistungen, Preise und Zahlungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vereinbarte Leistung berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch maximal um 10 % erhöhen.
Rechnungen des Hotel sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.


3. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 11.00 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Zimmernutzung bis 18.00 h 40 % des Listenpreises, ab 18.00 h den vollen Listenpreis des Zimmers in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


4. Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit von dem Hotelbeherbergungsvertrag zurücktreten.
Soweit die Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rücktritt während der vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben.
Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche nicht vereinbart ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit das Hotel weder in Leistungsverzug ist noch dem Hotel die vereinbarte Leistung unmöglich ist.
Das Hotel hat das Recht, eine Rücktrittspauschale nach folgender Maßgabe zu verlangen:
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern,
Tagungsräumen oder Arrangements, werden in Rechnung gestellt:

bis 42 Tage vor Ankunft keine Kosten
41 bis 28 Tage vor Ankunft 40 % der gebuchten Leistungen
27 bis 15 Tage vor Ankunft 60 % der gebuchten Leistungen
14 bis 4 Tage vor Ankunft 80 % der gebuchten Leistungen
3 bis 0 Tage vor Ankunft 100 % der gebuchten Leistungen

Wenn das Zimmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gebucht wurde, kann folgende Rücktrittspauschale verlangt werden:
– bei Rücktritt des Gastes bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 %
– und bei Rücktritt unter 30 Tagen vor der Veranstaltung 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Das Hotel hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Diese beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt.
Dem Gast steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel kein Schaden bzw. dem Hotel geringerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist.


5. Rücktritt des Hotels
Während des Zeitraum eines vereinbarten Rücktrittsrecht ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn anderweitige Anfragen nach den ge-buchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfragen des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
Ansonsten ist das Hotel insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn
– das Hotel begründeten Anlasszu der Annahme hat, dass die Beherbergung des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das diese Umstände dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen sind;
– eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels ist ein Schadensersatzanspruch des Gastes ausgeschlossen.


6. Haftung
Für Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haftet das Hotel für jede Art der Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt insbesondere für vertragliche Nebenpflichten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung.
Die Haftung beschränkt sich auf den für das Hotel vorhersehbaren Schaden. Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

Soweit es sich nicht um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder die gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Hotels den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die Haftung des Hotels für jeden einzelnen Schadensfall und alle Schadensfälle aus dem geschlossenen Hotelaufnahmevertrag nebst Nebenleistungen auf einen Betrag von max. € 2,5 Mio. für Personen- und € 50.000 für Vermögensschäden begrenzt.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu € 3.000. Für Wertgegestände (Bargeld, Schmuck usw.) beschränkt sich die Haftung auf € 750. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Wert von € 25.000 versichert.

Das Hotel haftet auch nicht für Schäden, die durch das Abstellen von Fahrzeuges auf dem Parkplatz des Hotels entstehen, auch wenn auf die Benutzung des Parkplatzes ausdrücklich hingewiesen wird oder ein Entgeld verlangt wird. Dies gilt nicht, wenn das Hotel oder seine Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.
Das gleiche gilt für die Durchführung von Weckaufträgen oder die Weiterleitung von Nachrichten für oder im Auftrag des Gastes.

Soweit die vorgenannten Ansprüche nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme bei dem Hotel angemeldet werden, erlöschen diese.


7. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die der gewollten am nächsten kommt.